Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17922
OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01 (https://dejure.org/2002,17922)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.05.2002 - 8 LB 43/01 (https://dejure.org/2002,17922)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 (https://dejure.org/2002,17922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft und Rechtscharakter sowie Gegenstand von Beschlüssen der Jagdgenossenversammlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 GG; § 9 BJagdG; § 8 JagdG ND; § 9 JagdG ND; § 20 JagdG ND
    Abstimmung; Aufenthalt; Außenwirkung; befriedeter Bezirk; Behausung; Beschlussfassung; Bezirk; dauernder Aufenthalt; Feststellungsklage; Genossenschaftsmitglied; Gleichheit; Gleichheitsgebot; Grundstückseigentümer; Hausgarten; Hütte; Jagd; Jagdausübung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01
    Da er hinreichend substantiiert Tatsachen vorgetragen hat, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass die am 17. April 1997 gefassten Beschlüsse rechtswidrig sind, kann ihm die erforderliche Klagebefugnis auch für Feststellungsklagen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.1.1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 (271)) nicht abgesprochen werden.
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 29.83

    Jagdrecht - Jagdgenossenschaftsversammlung - Mehrheit - Ermittlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01
    Damit ist der Antrag des Klägers abgelehnt worden, weil Beschlüsse der Jagdgenossen nach § 9 Abs. 3 BJagdG sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche bedürfen und Stimmenthaltungen sich wie Nein-Stimmen auswirken (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.7.1984 - 3 C 29.83 - Buchholz 451.16, § 9 BJagdG, Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1991 - 5 S 3149/90

    Mitwirkung bei der Beschlußfassung einer Jagdgenossenschaft - Befangenheit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01
    Daher stellen die Beschlüsse lediglich eine Art kooperativer Willensbildung dar, die nur im Innenverhältnis wirkt und keine Außenwirkung hat (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.11.1992 - 3 L 34/90 - JE IV Nr. 79; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.11.1991 - 5 S 3149/90 - JE IV Nr. 76; Meyer-Ravenstein, § 9 BJagdG/Art. 14 LJagdG, Rn. 34, m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 42.81

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses eines Jagdgenossen von der Anpachtung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01
    Ein Beschluss der Jagdgenossen stellt lediglich dann einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG dar, wenn er die persönliche Rechtsstellung eines Jagdgenossen als Mitglied der Jagdgenossenschaft betrifft (BVerwG, Urt. v. 10.12.1981 - 3 C 42.81 - Buchholz 451.16, § 10 BJagdG, Nr. 2; Mitzschke/Schäfer, § 9 Rn. 58).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1992 - 3 L 34/90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01
    Daher stellen die Beschlüsse lediglich eine Art kooperativer Willensbildung dar, die nur im Innenverhältnis wirkt und keine Außenwirkung hat (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.11.1992 - 3 L 34/90 - JE IV Nr. 79; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.11.1991 - 5 S 3149/90 - JE IV Nr. 76; Meyer-Ravenstein, § 9 BJagdG/Art. 14 LJagdG, Rn. 34, m.w.Nachw.).
  • VG Osnabrück, 08.04.2008 - 1 A 581/06

    Versammlungsablauf und Beschlussfassung einer Jagdgenossenschaft

    Eine fehlerhafte Abstimmung führt nur dann zur Unwirksamkeit des von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlusses, wenn sich der Mangel auf das Ergebnis der Abstimmung kausal auswirkt (im Anschluss an Nds. OVG, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, NuR 2002, S. 759).

    durch den Vorsitzenden auf der Mitgliederversammlung vom 24. Oktober 2006 eine Verletzung der Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte der Klägerin schon nicht möglich erscheint, mithin ihr insoweit die Klagebefugnis (zu diesem Zulässigkeitserfordernis Nds. OVG, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, NuR 2002, 759, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 (271)) fehlt.

    Gleichwohl führt dieser Verstoß nicht zur Unwirksamkeit des Beschlusses: In der Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass Fehler bei der Abstimmung sich nur auf die Beschlussfassung auswirken, wenn sie für das Ergebnis der Abstimmung kausal sind (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24. Mai 2002, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 10.09.2008 - 5 K 12/08

    Zulassung der Öffentlichkeit und Fehlen eines Jagdkatasters bei einer

    So Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24.05.2002 - 8 LB 43/01 - NuR 2002, 759 = Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 99 unter Verweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 03.11.1983, - 14 OVG A 86/81 - Jagdrechtliche Entscheidungen Nr. IV Nr. 23.

    BVerwG, Urteil vom 09.02.1967, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24.05.2002, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 05.11.1991-5 S 3149/90 - Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 76; OVG Lüneburg, Urteile vom 03.11.1983, a.a.O. und vom 15.08.1984 - 14 OVG A 71/82 - Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 38; Niedersächsisches OVG, Urteile vom 23.11.1992 - 3 L 34/90 - Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 79 und vom 24.05.2002, a.a.O..

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 B 36.08

    Beitragserhebung eines Gewässerunterhaltungsverbandes; anteilige

    Fehler bei der Abstimmung im Rahmen kommunaler Entscheidungsgremien beeinflussen nur dann die Wirksamkeit der getroffenen Beschlüsse, wenn sich der Fehler auf das Ergebnis der Abstimmung ausgewirkt hat, es also bei richtigem Verfahren zu einem anderen Beschlussergebnis gekommen wäre oder hätte kommen können (vgl. z.B. zur vergleichbaren Problematik bei Jagdversammlungen NdsOVG, Urteil vom 24. Mai 2002, NuR 2002, 759 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 18.10.2006 - 2 K 1544/05

    Jagdgenossenschaft; Beschlussfassung; Nichtigkeit von Beschlüssen, die unter

    Da bei einer Abstimmung in der Versammlung der Jagdgenossen ebenso wie bei einer Abstimmung im Rahmen einer privatrechtlichen Gesellschaft keine Entscheidung mit Außenwirkung gefällt wird, führt nämlich allein die Teilnahme befangener Mitglieder an einer Abstimmung noch nicht zur Unwirksamkeit des Beschlusses; dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn sich ihre Beteiligung auf das Ergebnis der Abstimmung ausgewirkt hat (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.5.2002 - 8 LB 43/01 - in juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.11.1991 - 5 S 3149/90 -, m.w.N.).Da Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bereits dann wirksam zustande gekommen sind, wenn ihnen sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch die Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche zugestimmt haben (§ 9 Abs. 3 BJagdG, vgl. auch § 6 Abs. 3 Satzung v. 18.2.1986) und beides hier auch bei Herausrechnung der befangenen Jagdgenossen gegeben ist, ist der Beschluss insoweit nicht zu beanstanden.
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    Nutzt die Jagdgenossenschaft die Jagd durch Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BJagdG), ist der Jagdpächter neben der Jagdgenossenschaft Jagdausübungsberechtigter (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24.5.2002 - 8 LB 43/01 -, juris Rn. 30; vgl. auch Pardey/Hons/Brandt, NJagdG, § 1 BJagdG/NJagdG, Ziff. 1.2; OVG Hamburg, Zwischenurteil vom 20.4.2017 - 5 Bf 51/16 -, juris Rn. 47 ff.).
  • VG Oldenburg, 01.12.2014 - 11 A 1685/14

    Abrundung; altrechtlich; Eigenjagdbezirk; Jagdbehörde; Jagdgenosse;

    Es fehlt die bei Feststellungsklagen (§ 43 VwGO) in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis (vgl. allgemein etwa: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262, 271; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 - juris, Rn. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - 11 S 18.15

    Jagdgenossenschaftsversammlung; Anfechtung von Beschlüssen; Vorstandswahl und

    Beschlüsse der letztgenannten Art stellen sich daher als Akt kooperativer Willensbildung dar, die nur im Innenverhältnis wirken und keine Außenwirkung besitzen (OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, juris Rz. 27 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1981 - 3 C 42.81 -, Buchholz 451.16 § 10 BJagdG Nr. 2, S. 3, wonach nur der Beschluss, für die anstehende Pachtperiode einen Jagdgenossen "vorab und schlechthin als Pachtbewerber auszuschließen", diesen unmittelbar in seiner persönlichen Rechtsstellung beeinträchtige).
  • VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.41

    Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft, Beschlussfassung, Berechnung

    Selbst wenn kein ordnungsgemäßes Jagdkataster bei der Beschlussfassung vorgelegen hat, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses, da der Nachweis der Flächenmehrheit bei der Beschlussfassung auch durch andere Unterlagen geführt werden kann (OVG Lüneburg U.v. 24.5.2002 - 8 LB 43/01 - BeckRS 2002, 22621 Rn. 35).
  • VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.34

    Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft, Beschlussfassung, Berechnung

    Selbst wenn kein ordnungsgemäßes Jagdkataster bei der Beschlussfassung vorgelegen hat, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses, da der Nachweis der Flächenmehrheit bei der Beschlussfassung auch durch andere Unterlagen geführt werden kann (OVG Lüneburg U.v. 24.5.2002 - 8 LB 43/01 - BeckRS 2002, 22621 Rn. 35).
  • VG Magdeburg, 28.02.2018 - 3 A 201/16

    Klagebefugnis und Feststellungsinteresse bei Klagen gegen Beschlüsse der

    Dagegen sind Beschlüsse, die lediglich eine Art von kooperativer Willensbildung darstellen und nur im Innenverhältnis wirken, keine Verwaltungsakte, sodass sie nur mit der Feststellungsklage angegriffen werden können (OVG Niedersachsen, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, juris).
  • VG Meiningen, 09.09.2010 - 2 K 494/08

    Einordnung von Beschlüssen der Jagdgenossen als eine im Innenverhältnis wirkende

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht